item1OrganigrammFinanzenitem1b1item1b1
my great site

DIE 13 REGELN der HALLERTAUER-GUT(e)SCHEIN(e)

Regel 1: Jede und Jeder kann teilnehmen

Das können sein: Kunde, Verbraucherin, Händler, Dienstleisterin, Landwirt, Erzeugerin, Produzent, Spender und Spenderinnen.

Alle die nachhaltiges regionales Wirtschaften unterstützen, an den Vorteilen des Ringes teilhaben und regionale Projekte fördern wollen.

Regel 2: Voraussetzung zur Teilnahme

Rechtliche Voraussetzung zur Teilnahme am HALLERTAUER-GUT(e)SCHEIN(e)-RING ist die Mitgliedschaft im Verein „HALLERTAUER REGIOnal – Verein für nachhaltiges Wirtschaften e. V.“.

Für Fördermitglieder ist die Mitgliedschaft beitrags- und kostenfrei.

Mitglieder erhalten einen Mitgliedsausweis, der auf Verlangen z. B. eines Händlers vorzuzeigen ist.

Regel 3: Gut(e)Schein(e)-Umtausch

HALLERTAUER-GUT(e)SCHEIN(e) können bei den Service- und Ausgabestellen nach Bedarf durch Umtausch gegen Euro erworben oder über Abonnements direkt bei HALLERTAUER REGIOnal e. V. bezogen werden. Abonnements sind zum Monatsende änder- und/oder kündbar. Die Abwicklung der Abos erfolgt in der Regel über Einzugsermächtigung oder Dauerauftrag und je nach Vereinbarung durch Zustellung oder Selbstabholung der Gut(e)Schein(e) bei den Service- und Ausgabestellen.

Regel 4: Zahlungen

Zahlungen können sowohl ganz in HALLERTAUER, als auch anteilsmäßig in Euro und HALLERTAUER geleistet werden. Dies erfolgt nach eigenem Ermessen und gegenseitigem Einverständnis.

Regel 5: Umlaufsicherungsgebühr

Zum Quartalsende verliert der HALLERTAUER 2% seines Wertes. Bei 1 HALLERTAUER sind das 2 Cent. Damit soll sichergestellt werden, dass der HALLERTAUER schnell weitergegeben wird und ständig umläuft. Mittels Quartalsmarken können die GUT(e)SCHEIN(e) wieder auf ihren ursprunglichen Wert gebracht werden. Quartalsmarken sind bei den Service- und Ausgabestellen erhältlich.

Regel 6: Rück-Umtausch

Werden HALLERTAUER in Euro zurückgetauscht, dann werden 95% seines Wertes in Euro zurückerstattet. Ein Rück-Umtausch ist nur für Akzeptanzstellen und Abonnenten möglich. Die Rück-Umtauschsumme wird auf das angegebene Konto überwiesen.

Regel 7: Förderanteil

Unmittelbar nach Umtausch von Euro in HALLERTAUER gehen 3% an ein regionales Projekt. Der Förderanteil wird ab einer Summe von 10 Euro ausbezahlt.

Regel 8: Unkostenanteil

Unmittelbar nach Umtausch von Euro in HALLERTAUER gehen 2% an die Ausgabestelle zur Deckung der Unkosten.

Regel 9: Serienumtausch

Die Ausgabestelle behält sich aus Gründen des Verschleißes, der Gestaltung und der Fälschungssicherheit vor alte HALLERTAUER-GUT(e)SCHEIN(e) gegen neue zu ersetzen bzw. umzutauschen. Eine Serie hat in der Regel ein Jahr Gültigkeit. Ein Umtausch von alten in neue Scheine ist bis zum 31. Januar des Folgejahres möglich.

Regel 10: Wechselkurs

1 Euro = 1 HALLERTAUER.

Regel 11: Mitbestimmung

Jede und Jeder der Euro in HALLERTAUER umtauscht kann mitbestimmen für welches regionale Projekt sein Förderanteil verwendet wird.

Regel 12: Offenlegung und Transparenz

Die teilnehmenden Geschäfte, DienstleisterInnen, etc. werden über Listen und über die Homepage des Vereins veröffentlicht.

Die teilnehmenden Geschäfte, DienstleisterInnen, etc. kennzeichnen ihren Eingangsbereich mit dem Logo des Vereins.

Über Einnahmen und Ausgaben des Vereins wird regelmäßig, z. B. über die Homepages des Vereins, Rechenschaft abgelegt.

Regel 13: Regelergänzungen und Regeländerungen

Der Vorstand und der Beirat können zusammen Regelergänzungen und Regeländerungen vornehmen. Diese sind auf der nächsten Mitgliederversammlung zu begründen.

 

Stand: Januar 2006

-

item1OrganigrammFinanzenitem1b1item1b1